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Die Tiertexterin-Texte schreiben lassen-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich / Allgemeines

1.1. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil aller Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Maite C. Dorrio y Richardt, nachfolgend „Texterin“ genannt (sie gelten jedoch genauso für Ghostwriting).

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Texterin nicht anerkannt, es sei denn, sie stimmt diesen vor Auftragsausführung ausdrücklich zu.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

2. Zahlungsbedingungen / Vergütung

2.1 Soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart, erstellt die Texterin eine einfache Textfassung. Jegliche Leistungen der Texterin wie das Erstellen von Texten, Bildern oder Konzepten sowie weitere Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.2 Kosten für Dritte, die für die Realisierung eines Projektes erforderlich sind, sind nicht im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde zwischen Auftraggeber und Texterin.

2.3 Einen bestimmten werblichen Erfolg ist die Texterin dem Auftraggeber nicht schuldig. Gegenstand der Tätigkeit der Texterin ist die vereinbarte Leistung, keine Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.4 Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Bezahlung auch ein einfaches Nutzungsrecht abgegolten.

2.6 Werden die Werke in größerem Umfang als vertraglich festgelegt genutzt, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zu der höheren Vergütung des tatsächlichen Nutzungsumfangs zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt davon unberührt.

2.7 Bei einer längeren Dauer der Zusammenarbeit kann die Texterin eine Preisänderung zur Verhandlung bringen, die Sie zu diesem Zeitpunkt allgemein durchführt.

2.8 Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe des Textes noch Änderungen, so muss er die Mehrkosten tragen. Werden Änderungen am Konzept nach Beginn der Arbeit gewünscht, so behält die Texterin den Vergütungsanspruch auf die bereits geleisteten Arbeiten am ursprünglichen Konzept.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar.

3.2 Für die Nichteinhaltung eines Veröffentlichungstermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Texterin nicht.

3.3 Die Texterin ist nach Absprache berechtigt, 30 % der Gesamtvergütung als Anzahlung geltend zu machen vor Auftragsbeginn. Ebenfalls ist eine Berechnung anteilig der Gesamtvergütung nach Teillieferungen eines größeren Projektes als Abschlagszahlung durch die Texterin zulässig.

3.4 Ist der Auftraggeber mit einer Rechnungsbegleichung bereits in Verzug, so ist die Texterin berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Zahlung nicht binnen einer angemessenen Frist nach, so kann die Texterin den aktuellen Vertrag fristlos kündigen.

 

4. Abnahme / Beanstandung / Verjährung

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Textes zurückzumelden. Innerhalb dieser 7 Tage besteht das Recht auf eine Korrekturschleife in normalem Rahmen.

4.2 Erfolgt keine Rückmeldung seitens des Auftraggebers innerhalb dieser 7 Tage, so gelten die gelieferten Texte und Leistungen als abgenommen.

4.3 Alle abgelieferten Leistungen und Arbeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise ganz oder auszugsweise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt hat.

 

5. Mitwirkungspflicht

5.1 Alle zur Bearbeitung des Auftrages benötigten Unterlagen müssen der Texterin rechtzeitig vorgelegt werden.

5.2 Sollten Unterlagen der Texterin nicht rechtzeitig und vollständig vorliegen, so ist die Texterin berechtigt, die Leistung nicht zu beginnen und die Leistungszeit zu verschieben, wenn diese mit anderen terminierten Projekten sonst kollidieren würde.

5.3 Kommt der Auftragnehmer auch nach mehrmaligen Nachfristen seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Texterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.

6. Haftung

6.1 Die Texterin haftet für Schäden an oder Verlust von ihr überlassenen Vorlagen und Unterlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.2 Der Auftraggeber hat die Texte vor finaler Veröffentlichung auf formale oder sachliche Mängel hin zu prüfen. Die Texterin ist nicht für eine rechtliche Prüfung verantwortlich und haftet nicht für vom Auftraggeber bei der Abnahme, Schlusskorrektur oder Freigabe übersehene Fehler.

6.3 Die Texterin haftet in keinem Fall für in den Texten enthaltene Sachaussagen zu Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers.

6.4 Eine Korrekturschleife offensichtlicher Mängel ist pro Auftrag im Preis inbegriffen. Diese ist innerhalb von 7 Tagen geltend zu machen und der Texterin ist eine angemessene Frist zur Korrektur einzuräumen. Die Korrektur geht nicht über das normale Maß im Rahmen der vereinbarten Leistungen hinaus. Eine Änderung des Konzeptes oder umfangreiche Änderungen sind ausgeschlossen bzw. bedürfen einer Honoraranpassung.

6.5 Sollte die Texterin aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert werden, die weder von der Texterin noch vom Auftraggeber zu vertreten sind, so ist die Texterin berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen neuen Planungszeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Texterin ergibt sich daraus nicht. Das gilt auch dann, wenn hierdurch für den Auftraggeber wichtige Termine nicht eingehalten werden können.

6.6 Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten seitens des Auftraggebers oder Dritten, die zu Mehrarbeit führen, ist diese nach Stunden anhand des vereinbarten Stundensatzes durch den Auftraggeber zu vergüten.

 

7. Sonderleistungen / Neben- und Reisekosten

7.1 Sofern nicht im Angebot inbegriffen und ausdrücklich erwähnt, werden Sonderleistungen wie Änderungen und weitere Korrekturschleifen entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Dasselbe gilt für weitere anberaumte Besprechungen und Konferenzen sowie vom Auftraggeber gewünschte Abstimmungen mit Dritten.

7.2 Sollten Kosten und Spesen im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, so werden diese mit dem Auftraggeber abgesprochen und sind in tatsächlich angefallenem Umfang zu erstatten.

 

8. Gestaltungsfreiheit / Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrages hat die Texterin die Freiheit der Gestaltung.

8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er bei Übergabe von Vorlagen an die Texterin auch berechtigt ist, diese zu nutzen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht im Besitz der zur angedachten Verwendung berechtigenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte sein, so stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen resultieren.

9. Lizenzen /Urheberrecht / Nutzungsrecht

9.1 Die im Rahmen des Auftrages erbrachten Werke und Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfung der Texterin durch das Urheberrecht geschützt.

9.2 Die Texte und Werke der Texterin dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden.

9.3 Jede Nachahmung ist unzulässig, auch in Teilen.

9.4 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht übertragen.

Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in jedem Falle erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

9.5 Das Mitwirken des Auftraggebers hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung an die Texterin und auch nicht auf das Urheberrecht der Texterin.

9.6 Die Texterin ist berechtigt, die Werke aus dem Auftrag zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies kann über eine Verlinkung oder Kopien der Texte geschehen sowie über Nutzung der Marke und des Logos des Auftraggebers als Referenz.

Von Vervielfältigungen ihrer Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin zwei bis drei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.

 

10. Verwertungsgesellschaften

10.1 Der Auftraggeber ist informiert, dass bei Vergabe von Aufträgen im publizistischen, künstlerischen und werbestrategischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine sog. Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese ist unabhängig davon zu leisten, ob die beauftragte Person Mitglied in der Künstlersozialkasse ist oder nicht.

10.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Abgabe an die Künstlersozialkasse von der Rechnung der Texterin abzuziehen. Für die Meldung und Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst zuständig und auch verantwortlich.

10.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, anfallende Gebühren anderer Verwertungsgesellschaften soweit erforderlich ebenfalls selbst abzuführen. Dies gilt beispielsweise für die VG Wort.

10.4 Wird die Abgabe an Verwertungsgesellschaften im Einzelfall nach Absprache von der Texterin verauslagt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese gegen Nachweis zu erstatten. Die Berechnung kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch durch die Texterin erfolgen.

 

11. Arbeitsunterlagen / Datenschutz

11.1 Alle Arbeitsunterlagen, die die Texterin für die Auftragsbearbeitung anfertigt, seien es Skizzen, Entwürfe, elektronische Daten und Aufzeichnungen oder weitere Arbeitsunterlagen verbleiben bei der Texterin.

11.2 Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten aus 11.1 kann nur gefordert werden, wenn dies im Vorfeld so vereinbart wurde.

11.3 Die Texterin schuldet nach Bezahlung des Honorars die vereinbarte Leistung, jedoch nicht die Herausgabe von Zwischenschritten jeglicher Form.

11.4 Das Risiko der Zustellung trägt der Auftraggeber unabhängig von der Art der Übermittlung (Verzögerung der Übermittlung, Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg, sei es elektronisch oder auf dem Postwege).

 

12. Verschwiegenheit

Die Texterin ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen Stillschweigen zu bewahren, sofern diese der Geheimhaltung unterliegen, sprich vom Auftraggeber als geheim kommuniziert wurden.

 

13. Datenschutz

13.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie für Werbezwecke der Texterin von words & visuals gespeichert und genutzt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per email an maite@tiertexterin.de widerrufen werden. Ebenfalls kann dies per Brief geschehen an: words & visuals, Maite C. Dorrio y Richardt, Am Lüderich 38, 51491 Overath.

Dies betrifft Name, Firmenname, Ansprechpartner, USt-ID, Bankverbindungen, Adressen, Telefonnummern sowie Faxnummern und Email-Adressen.

13.2 Der Auftraggeber hat das Recht auf Herausgabe oder Löschung sämtlicher personenbezogener Daten, die durch die Texterin erfasst wurden.

13.3 Die Texterin verpflichtet sich, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.

 

14. Gerichtsstand Erfüllungsort / Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Texterin, derzeit Overath, es sei denn, es ergibt sich aus dem Vertrag ein anderer.

14.2 Weder Texterin noch Auftraggeber sind berechtigt, Ansprüche aus einem gemeinsamen Vertrag abzutreten.

14.3 Gerichtsstand ist Köln.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll als Vertragsanpassung eine andere Regelung gelten, die der unwirksamen wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt.

14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB: Willkommen
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